Thüringen lockert Corona-Vorgaben
Ab dem 7. Februar bis zum 2. März 2022 gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Damit heißt es, dass in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung notwendig ist. So erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen sowie zum Freizeitsport. Achtung: Sportvereine zählen nicht zum Freizeitsport! Hier gelten weiter die strengeren Vorgaben der bisherigen Allgemeinverfügung des Thüringer Sportministeriums für den organisierten Sportbetrieb (2GPlus Indoor/ 2G Outdoor)! Nach Aussage des Ministeriums soll bald eine Anpassung erfolgen. Wir informieren schnellstmöglich.