Kreissportbund Hildburghausen e.V.

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Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.04.2005

1. Allgemeines:

1.1. Die Kassen- und Vermögensverwaltung des KSB Hildburghausen e.V. inkl. der Kreissportjugend Hildburghausen wird auf der Grundlage der gültigen Satzung gemäß § 10 durch die vorliegende Finanzordnung geregelt.

1.2. Die Mittel des KSB Hildburghausen e.V. sind nach den Grundsätzen äußerster Sparsamkeit zu verwenden und ausschließlich für Zwecke des Sportes im Sinne der gültigen Satzung zu verwenden.

1.3. Diese Finanzordnung ist für den Bereich des KSB Hildburghausen e.V. gültig. Der Vorstand des KSB ist berechtigt, sich jederzeit über die Geschäftsführung der Kreissportjugend (KSJ) zu unterrichten.

1.4. Für alle nicht durch diese Finanzordnung geregelten Vorgänge gilt die Finanzordnung des Landessportbundes Thüringen e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Haushalt und Kassenprüfung:

2.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.2. Für jedes Geschäftsjahr ist ein Haushaltsplan bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das kommende Jahr nach den Vorgaben des LSB Thüringen e.V. aufzustellen. Dessen Fassung muß durch den Vorstand beraten und der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Haushaltstitel sind innerhalb einer Hauptgruppe untereinander deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit einzelner Hauptgruppen untereinander entscheidet der Vorstand.
Bei Bedarf ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

2.2. Jede Ausgabe muß auf ihre rechnerische und sachliche Richtigkeit überprüft und abgezeichnet werden.

2.3. Für jedes Geschäftsjahr ist ein Jahresabschluss mit Anlagevermögen bis zum 31.03. des darauffolgenden Geschäftsjahres zu erstellen. Der Abschluss muss vom Vorstand beraten und durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.

2.4. Die gewählten Kassenprüfer sind berechtigt und verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und nach Beendigung des Geschäftsjahres und Vorlage des Jahresabschlusses eine Kassen- und Buchprüfung vorzunehmen. Der Mitgliederversammlung / Kreissporttag ist darüber ein Bericht zu geben. Die Kassen im Bereich des KSB Hildburghausen sind jährlich mindestens zweimal zu prüfen.

2.5. Der Prüfbericht muß folgendes beinhalten:

  • Anfangsbestand (Bank/Kassen) zum Beginn des Geschäftsjahres
  • Endbestand (Bank/Kassen) zum Ende des Geschäftsjahres
  • Einschätzung über die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel lt. Satzung, Finanzordnung und bestätigtem Haushaltsplan
  • Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit der Bank- und Kassenunterlagen
  • Hinweise und Auflagen für die Finanzarbeit

3. Aufgaben der Schatzmeister des KSB/KSJ:

3.1. Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Arbeit in allen Finanzbereichen des KSB Hildburghausen verantwortlich.

3.2. Der Schatzmeister hat dem Vorstand regelmäßig über die aktuelle Finanzlage zu berichten. Dies gilt auch für die Mitgliederversammlungen gemäß der gültigen Satzung.

3.3. Der Schatzmeister des KSB hat dem Vorstand nach Ablauf des Geschäftsjahres bis zum 31.03. den Jahresabschluss einschließlich der KSJ mit Anlagevermögen vorzulegen.

4. Aufgaben der Geschäftsstelle:

4.1. Die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des KSB Hildburghausen e.V. sind verantwortlich für die

  • Einhaltung des gültigen Haushaltsplanes und entsprechender Finanzbeschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
  • Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Finanzunterlagen
  • Vorbereitung der entsprechenden Finanzvorgänge zur Vorlage gemäß Pkt. 6
  • Vorbereitung der Finanzunterlagen zur ordnungsgemäßen Buchführung gemäß Pkt. 5
  • Vorbereitung von notwendigen Finanzabrechnungen an Dritte und Vorlage gegenüber dem Vorstand unter Beachtung der Terminstellung

4.2 Die Kassen (1 x im KSB und 1 x in der KSJ)  dürfen einen Bestand von 500,00 € nicht übersteigen und sind ständig unter Verschluss zu halten.

5. Buchhaltung:

5.1. Der Schatzmeister ist für eine ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Alle Einnahmen und Ausgaben im Bank- und Kassenverkehr sind zu belegen und zu erfassen. Belege als Kopien sind nur dann zulässig, wenn diese für Abrechnungszwecke gegenüber Dritten verwendet werden müssen. Diese Belege sind entsprechend zu kennzeichnen.

5.2. Die Buchungen werden mittels EDV vorgenommen und in regelmäßigen Abständen im Vorstand ausgewertet.

6. Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung

6.1  Zeichnungsberechtigt sind:

Für den KSB Hildburghausen e.V. – Vorsitzender, stellv. Vorsitzende, Schatzmeister.
Es sind jeweils zwei Unterschriften notwendig.

Für die Kreissportjugend Hildburghausen – Vorsitzender, Schatzmeister, Koordinator KSJ
Es sind jeweils zwei Unterschriften notwendig.

6.2. Anweisungsberechtigt sind:

Für den KSB Hildburghausen e.V. – Vorsitzender, Schatzmeister jeweils allein
Für die Kreissportjugend Hildburghausen – Vorsitzender, Schatzmeister, Jugendkoordinator jeweils zwei der Genannten

7. Finanzierung:

7.1. Dem Kreissportbund Hildburghausen e.V. stehen als Einnahmen zur Verfügung:

  • Zuwendungen des LSB Thüringen
  • Zuwendungen des Landratsamtes Hildburghausen
  • Sonstigen öffentlichen Mitteln
  • Spenden und Sponsoring
  • Sonstigen eigenen Einnahmen

7.2. Ausgaben:

Die Einnahmen sind insbesondere zur verwenden für folgende Aufgaben gemäß der gültigen Satzung:

  • Förderung der Sportvereine und Kreisfachverbände
  • Projektförderung
  • Unterstützung der Aus- und Fortbildung
  • Verwaltung (Personal- und Sachausgaben)
  • Unterstützung der Kreissportjugend Hildburghausen   

7.3. Die Mitglieder des Kreissportbundes Hildburghausen e.V. können nach Maßgabe des Haushaltsplanes aus den vorhandenen Mitteln angemessen unterstützt werden. Dies trifft jedoch nur zu, wenn der Kreissportbund Hildburghausen e.V. derartige Mittel durch Dritte erhält. Dazu ist durch den Sportverein / KFA ein formloser schriftlicher Antrag mit Begründung und Finanzierungsplan zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag auf der Grundlage des gültigen Haushaltsplanes.

7.4. Sportvereine, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kreissportbund Hildburghausen e.V. sowie dem Landessportbund Thüringen e.V. (siehe Satzungen) nicht nachkommen, können erst dann eine Unterstützung erhalten, wenn diese Verpflichtungen vollständig erfüllt sind.

7.5. Bei der Ausübung der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und berufenen Gremien des Kreissportbundes Hildburghausen e.V. entstehende Auslagen werden erstattet. Die Festlegungen zur Reisekostenvergütung des LSB Thüringen sind Bestandteil dieser Ordnung.

7.6. Wir das Geschäftsjahr mit einem Überschuss abgeschlossen, entscheidet der Vorstand über die zweckgebundene Verwendung.

8. Sonstiges:

Die vom Finanzamt Suhl und Zuwendungsgebern gestellten Fristen zur Vorlage von Abschlüssen oder Nachweisen sind einzuhalten.

Für die nachfolgenden Finanzunterlagen sind folgende Aufbewahrungsfristen einzuhalten:

  • Bank- und Kassenbelege (allgemein): 10 Jahre
  • Kassenbücher (allgemein):  10 Jahre
  • Bank- und Kassenbelege (Personal): unbegrenzt

Diese Unterlagen sind in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Hildburghausen e.V. zu archivieren und unter Verschluss zu halten.

9. Schlußbestimmungen:

Die Finanzordnung tritt nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung am 26.04.2005 rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft. Alle bisherigen Ordnungen und Festlegungen diesbezüglich treten außer Kraft. Für die Umsetzung dieser Finanzordnung trägt der Vorstand die Verantwortung.

 

Spruch des Monats April

„Es hat einen Grund, dass wir uns der Natur zuwenden, wenn wir nach uns selbst suchen.“

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